Was bringt die PKV bei Zahnimplantaten?
Die Private Krankenversicherung beinhaltet in ihrem Leistungskatalog grundsätzlich die zahnärztliche Versorgung mit Implantaten. Für die Erstattung maßgeblich ist die Gebührenordnung der Zahnärzte.
Problematisch für die tatsächliche Erstattung ist jedoch der Tarifdschungel der privaten Versicherungen. Nahezu jede PKV hat ein eigenes Erstattungssystem, das durch eine Zahnzusatzversicherung ergänzt werden kann. Die Erstattung der Kosten für Zahnimplantate kann unter Umständen minimal ausfallen, wenn dies im Grundtarif nicht vorgesehen ist und auf umfassenderen Schutz durch einen Zahnzusatztarif verzichtet wurde.
Vor einer Behandlung mit Zahnimplantaten erstellt Ihr Zahnarzt einen genauen Heil- und Kostenplan. Diesen können Sie bei Ihrer PKV einreichen und die für Sie entstehenden Kosten schon im Vorfeld abklären. Meist wird Ihnen als privat Versicherter leider auch dieser Kostenplan in Rechnung gestellt.
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine detaillierte Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen müssen. Im Anschluss reichen Sie diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen, sofern in Ihrem Vertrag nicht ausgeschlossen, zumindest einen Teil der Zahnimplantat Kosten zurückerstattet. Leider gehen auch private Krankenversicherungen in den letzten Jahren dazu über, die Versorgung mit Zahnimplantaten nur noch in den Zusatztarifen abzusichern. Treten Sie neu in eine private Krankenversicherung ein, sind die Zuzahlungen auch bei den Zusatztarifen in den ersten Jahren begrenzt. Die Zahnersatz Kosten die Sie selber zu tragen haben können deshalb, trotz der privaten Versicherung, sehr hoch ausfallen.
Gelegentlich lehnen es die privaten Versicherungen ab, die anfallenden Behandlungskosten zu übernehmen. Streitpunkte sind oft nicht vorhersehbare Behandlungsschwierigkeiten oder die Erstattung von Kosten, die durch höherwertige Materialien entstehen. Dann sollten Sie Einspruch bei der Versicherung einlegen und nötigenfalls auf Kostenerstattung klagen. Erfahrungsgemäß werden die meisten Entscheidungen bezüglich der Kostenübernahme für Zahnimplantate der PKV zugunsten der Patienten getroffen.