PKV Standardtarif

PKV Standardtarif

Ein Aufschrei ging durch die Reihen der privaten Krankenkassen, als zum 01.01.2009 der PKV Standardtarif vom Gesetzgeber eingeführt wurde. Durchaus verständlich, berücksichtigt man, dass ihr „kein Austritt aus PKV bis dass der Tod uns scheidet“-Geschäftsmodell zu bröckeln begann. Die neue Regelung, hieß es, würde vollkommen von der bisherigen PKV-Produktwelt abweichen, die Entscheidungssouveränität des Versicherten wäre eingeschränkt und der höherwertige Versicherungsschutz bestünde im Standardtarif nicht.

In der Tat unterscheiden sich die Leistungen des neuen Produktes vom Leistungsprofil der gesetzlichen Krankenversicherung nur in Nuancen. Und tatsächlich kann der Gesetzgeber, ab sofort, bei den Privaten Krankenkassen ins Portfolio eingreifen und künftige Leistungsreduzierungen durchsetzen. Den privaten Krankenkassen sind bezüglich der Ausgestaltung der Standardtarife die Hände in vielerlei Hinsicht gebunden:

  • den Interessenten dürfen sie den Einstieg nicht verweigern (Kontrahierungszwang),

  • die Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind per Regierungsbeschluss nicht zulässig (was sinkende Beitragssätze zur Folge hat) und 

  • der Gesundheitszustand des Versicherten bleibt unberücksichtigt.

Allerdings wird im PKV Standardtarif die Beitragshöhe nicht einkommensabhängig ermittelt. Diese wird in erster Linie vom Eintrittsalter und Geschlecht bestimmt. Die geschilderten Voraussetzungen führen dazu, dass sich in diesem „Hybridmodell“ vor allem ältere Mitglieder mit hohen Anforderungen an Gesundheitsleistungen versichern: Die Beitragshöhe ist vom Gesetzgeber auf den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt, was insbesondere für die Rentner eine echte Sparvariante bedeuten könnte.

Es bleibt dabei: Die private Krankenversicherung ist grundsätzlich dann eine hervorragende Alternative, wenn Sie als Versicherter jung (bis ca. 35 Jahre), ledig und ohne nennenswerte Krankheitsgeschichte zu den Besserverdienenden gehören. Mit dem Älterwerden steigt auch das Krankheitsrisiko. Darüber hinaus rückt die Familienplanung mit der Zeit tendenziell in den Vordergrund. Spätestens dann werden Sie für die zugegebenermaßen erheblich besseren Leistungen der Privaten im Vergleich zum gesetzlichen Mindestschutz mit hohen Beiträgen konfrontiert werden. Mit dem PKV Standardtarif ändert sich nichts an der Zwei-Klassen-Gesellschaft im Gesundheitswesen. Für die Besserverdienenden wurde die Möglichkeit geschaffen, sich im Rentenalter aus dem Würgegriff der Privaten zumindest partiell zu befreien. Wie gut, dass man mit vereinten Kräften und im fortgeschrittenen Alter noch einen erheblichen Einfluss auf die Politik ausüben kann. Zum Wohle der Allgemeinheit, nicht wahr?


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